Aktualisierung des Hygiene-Konzeptes

Der Koordinationsrat der Muslime (KRM) hat sein Hyginiekonzept vom Mai 2020 gemäß den neuen Vorgaben der Corona- Verordnung überarbeitet, aktualisiert und angepasst.

Bereits seit der Eröffnung der Moscheen für Gottesdienste im Mai 2020 werden bei der Durchführung von rituellen Gebeten Hygiene-Regeln wie Mindestabstand von 1,5 m, Mund-Nasen-Schutz, eigenem Gebetsteppich, vorhergerige rituelle Waschung, keine gemeinschaftlichen Gesänge, Desinfektionsmittel usw. eingehalten.

Im aktualisierten Hygiene-Konzept wurden die Punkte Mund-Nasen-Schutz und rituelle Waschung ergänzt.

Die Moscheen dürfen nunmehr nur mit medizinischer Mund-Nasen-Schutz betreten werden(OP-Masken oder Masken der Standards KN95/N95 oder FFP2). Dabei sind landesspezifische Regelungen zu beachten. Im Notfall dürfen auch die Sanitäranlagen für die rituelle Waschung benutzt werden. Dabei sind Abstandsregelungen einzuhalten.

15.02.2021